+++ Zur Webseite Klick auf die Logos +++ Lösung für die Google-Fonts +++ Unser Rat bei Abmahnungen
STEFAN ELLBRÜCK MARKETING
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Tel. +49 6357 509 666
Oktober 2022
In unserem letzten Newsletter vom September 2022 berichteten wir über eine Abmahnwelle, die Google-Fonts betreffend. Das Landgericht München 1 hatte einer Klägerin Schadenersatz zugesprochen, wenn auf einer Webseite Google-Fonts (Schriften-Darstellung) verwendet werden und der Besucher vorher nicht ausdrücklich dieser Verwendung zustimmen konnte. Im Falle einer Ablehnung wären dann auf der Webseite keine Schriften mehr sichtbar gewesen was den Sinn einer Webseite natürlich ad absurdum führt. Wir hatten Ihnen 3 Lösungen vorgeschlagen. Nun gibt es eine Lösung für die Google-Fonts!
Nach vielen tausend Anfragen von Betroffenen hat sich der Provider entschlossen die Google-Fonts nicht mehr über die API-Schnittstelle aus den USA einzubinden. Stattdessen wurde ein eigener Server in Europa eingerichtet. Die Google Fonts auf ihrer Webseite werden jetzt über diesen Proxy-Server ausgeführt, der nicht nur die IP-Adresse, sondern auch alle anderen identifizierbaren Header-Angaben wie Sprache, User-Agent und Referrer entfernt. Somit ist die Identifizierung eines Webseiten Besuchers nicht mehr möglich und dem Datenschutz ist im Sinne der Kläger Rechnung getragen. Einer Abmahnung bezüglich Google-Fonts ist ab sofort die Rechtsgrundlage entzogen!
Wir haben selbst Abmahnungen zu unseren Webseiten erhalten und werden nicht zahlen! Auf allen Webseiten wurden die Google-Fonts bereits durch die oben beschriebene Lösung ersetzt. Wir nehmen Ihnen die Recherche nach solchen Abmahnungen im Internet ab und stellen Ihnen entsprechende Links zur Verfügung. Allerdings müssen wir erwähnen, dass das keine juristische Beratung ist, die wir leider nicht leisten dürfen!
>>> Links:
>>> Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz [siehe Punkt 3 und 4]
>>> e-Recht 24 [Weg 3 - Nichts Tun, Abwarten und Tee trinken, die Entwicklung im Auge behalten]
Sollte auf ihrer Webseite noch kein DSGVO-Consent Banner eingerichtet sein, empfehlen wir Ihnen diese Maßnahme unbedingt! Das Banner wird ihrer Webseite auf der START Seite vorgeschaltet. Der Besucher wird aufgefordert eine Entscheidung zu treffen, «JA - einverstanden» oder «Ablehnung einer Speicherung von Daten»
Ein Beispiel, wie das auf unserer WEBDESIGN Seite aussieht www.designwelt-web.de
Wir passen das Banner farblich und textlich an Ihre Webseite an und platzieren es so, dass es möglichst wenig verdeckt. Hiermit sind sie auf der sicheren Seite was den Datenschutz bezüglich DSGVO betrifft!
Das DSGVO-Consent Banner bietet Schutz vor Abmahnungen bezüglich Verstößen gegen die DSGVO.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, beraten wir Sie gerne ausführlich telefonisch.
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